
Sie benötigen einen Personalausweis, wenn Sie Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Um einen Personalausweis ausstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Die Gebühr für den Personalausweis beträgt bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren (Ausstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres) 22,80 €, bei einer Gültigkeit von 10 Jahren (Ausstellung nach Vollendung des 24. Lebnsjahres) 28,80 €.
Zur Beantragung des Personalausweises müssen Sie wegen der Unterschrift und ggf. wegen der Abgabe des Fingerabdruckes persönlich vorsprechen, bei der Abholung des Personalausweises können Sie sich vertreten lassen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, eine Vollmacht mitzugeben.
Die Öffnungszeiten, Anschrift und Telefonnummern des zuständigen Bürgermeisteramtes finden Sie hier.