
Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie immer im Besitze eines gültigen Ausweises sind (Personalausweis oder Reisepass). Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Gebühren für die Ausstellung von Ausweisen sind bei der Antragstellung in bar oder bargeldlos mittels telecash zu bezahlen.
Die Öffnungszeiten, Anschrift und Telefonnummern des zuständigen Bürgermeisteramtes finden Sie hier.