FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Briefwahl beantragen
Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Der Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben.
Ebenfalls möglich ist eine Online-Antragstellung. Um Missbrauch auszuschließen, benötigen Sie hierfür die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Daten. Um sicherzustellen, dass die über Internet beantragten Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können, ist die Antragstellung per Internet bis Donnerstag, 11. März 2021, 12:00 Uhr beschränkt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail an kollmer@kippenheim.de oder buergerbuero@kippenheim.de beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahl ist nicht möglich!
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Antragstellung auch noch am Samstag, 13. März 2021 bis 12:00 Uhr sowie am Wahltag, 14. März 2021 bis 15:00 Uhr möglich. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an die Telefonnummer 07825 903-24 um einen Termin zu vereinbaren.
Briefwahl ausüben
Wahlbriefe von Briefwählern müssen so rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen werden, dass sie dem Wahlamt noch von der Post zugestellt werden können. In den Briefkasten am Rathaus Kippenheim können die Wahlbriefe noch am Wahltag (14.03.2021) bis 18:00 Uhr eingeworfen werden. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 13. März bis 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein nach telefonischer Voranmeldung (Telefon: 07825 903-22) erteilt werden.
- M
Mund-Nasen-Schutz
Aufgrund der Coronapandemie und den verordneten Vorgaben ist bei der Stimmabgabe im Wahllokal ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder OP-Maske) zu tragen. Eine Alltagsmaske reicht nicht aus.
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Stimmabgabe
Jeder Wahlberechtigte hat 1 Stimme.
Stimmzettel
Die rechte obere Ecke des Stimmzettels ist abgeschnitten - das ist korrekt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten ist. Hierbei handelt es sich um eine ertastbare Kennzeichnung des Stimmzettels für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung. Hiermit wird die Möglichkeit gegeben, den Stimmzettel selbstständig in die Blindenschablone einzulegen und damit ohne fremde Hilfe wählen zu können.
Stimmzettelschablone
Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehbehindert sind, können bei der Landtagswahl mit einer Schablone selbständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711 21060-0, gibt Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Verbands.
- W
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der Kalenderwoche 6 und 7 ausgeliefert. Sollten Sie bis zum 21.02.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an des Bürgerbüro (Telefon: 07825 903-22).
Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verloren, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises am 14.03.2021 in Ihrem Wahllokal wählen.
Wahllokal
Die Wahllokale befinden sich
Festhalle Kippenheim, Bahnhofstraße 25a, 77971 Kippenheim (Wahlbezirk: 001-01)
Festhalle Kippenheim, Bahnhofstraße 25a, 77971 Kippenheim (Wahlbezirk: 001-02)
Festhalle Schmieheim, Im Schloßgarten 2, 77971 Kippenheim (Wahlbezirk: 002-03)
Wahlhelfer
Ich möchte mich als Wahlhelfer engagieren. Wo muss ich mich melden?
Sie können sich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beim Wahlamt (Telefon: 07825 903-28) melden. Für Ihren Einsatz können Sie einen Wunschwahlbezirk angeben. Sie müssen allerdings bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Wahlkreis
Die Gemeinde Kippenheim ist dem Wahlkreis 50-Lahr zugeordnet.
Wahlrecht
Darf ich wählen?
Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben,
nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Wir sind gerne für Sie da!
Gemeinde Kippenheim
Untere Hauptstraße 4
77971 Kippenheim
Telefon: 07825 903-0
gemeinde(@)kippenheim.de