Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.


Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und Landgericht und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.


Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Baden-Württembergs Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Auswahl erfolgen wird.


Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Kippenheim wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagslisten. Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Gemeinde Kippenheim bei der Wahl der Schöffen.

An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen aus. Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen.

Die eingerichtete Internetseite, erreichbar unter www.schoeffenwahl2023.de, gibt einen Einblick und die Anforderungen an das Amt.

Interessenten können sich für das Schöffenamt bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Kippenheim informieren und bewerben. Herr Pies (Telefon: 07825 903-28) steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.


Das Bewerbungsformular erhalten Sie im Rathaus oder können es hier als PDF-Datei herunterladen:

Bewerbungsformular

Bewerbungsformular Jugendschöffe