Übernachtungsteuer
Die Gemeinde Kippenheim erhebt ab dem 01. Juli 2026 eine Übernachtungsteuer auf entgeltliche Übernachtungen im Gemeindegebiet.
Betroffen sind alle Personen und Betriebe, die gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit anbieten. Hierzu zählen insbesondere Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, AirBnB-Unterkünfte, Workershomes, Boardinghouses, sowie Camping- und Reisemobilplätze und vergleichbare Einrichtungen.
Die Übernachtungsteuer beträgt 5% des erzielten Übernachtungsentgelts. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Übernachtungsteuer befreit.
Jeder Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, seinen Betrieb spätestens bis zum 31. Juli 2026 schriftlich mit dem bereitgestellten Formular (Link) anzuzeigen. Mit diesem Formular sind außerdem Neuanmeldungen, Änderungen, Beendigungen und Betreiberwechsel mitzuteilen.
Ebenfalls ist die Anmeldung zur Übernachtungsteuer (Link) innerhalb eines Monats nach Quartalsende schriftlich einzureichen und die fällige Übernachtungsteuer zu bezahlen.
Sie können auch unser SEPA-Lastschriftmandat (Link) verwenden, falls Sie an einer Abbuchung durch die Gemeinde interessiert sind.
Die Formulare und gegebenenfalls das SEPA sind vollständig ausgefüllt und im Original bei der Gemeindeverwaltung, Rechnungsamt vorzulegen.
Weitere Informationen zur Übernachtungsteuer finden Sie hier:
